Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGBs

ANYPARTs by Mertens Engineering 

Die Annahme eines Auftrags erfolgt unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Mit der Erteilung eines Auftrags akzeptiert der Auftraggeber diese AGB. Änderungen oder Abweichungen müssen schriftlich festgehalten werden. Abweichende, widersprechende oder ergänzende AGB des Auftraggebers bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

§ 1 Geltungsbereich / Begriffsbestimmungen / Identität

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bestellungen über Online-Shops sowohl durch Verbraucher als auch Unternehmer sowie für die Erteilung von Dienstleistungsaufträgen im Bereich Entwicklung, Konstruktion, Digitalisierung und Fertigungsaufträgen an die Firma Mertens Engineering Inh. Ennio Mertens, 70193 Stuttgart (nachfolgend ANYPARTS). Der Geltungsbereich dieser AGB umfasst auch alle zukünftigen Rechtsbeziehungen mit dem Auftraggeber.

(2) Der Auftraggeber gilt als Verbraucher, wenn die bestellten Leistungen überwiegend nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Im Gegensatz dazu ist ein Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Vertragsabschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Identität:

ANYPARTS by 

Mertens Engineering Inh. Ennio Mertens; Dürrstr. 25, 70193 Stuttgart, Deutschland; Email: info@any-part.de; Homepage: www.any-part.de; Umsatzsteueridentifikationsnummer DE370190648, Steuernummer 95342/18069, Amtsgericht Stuttgart

§ 2 Vertragsschluss / Vertragspartner / Rücktrittsrecht

(1) Der Vertragsabschluss erfolgt in deutscher Sprache mit der Beauftragung von Mertens Engineering Inh. Ennio Mertens (nachfolgend ANYPARTS).

(2) Der Auftraggeber stellt ANYPARTS die notwendigen Druckdateien im 3D-Datenformat oder ein Muster des zu reproduzierenden Produkts zur Verfügung. ANYPARTS prüft die Unterlagen und erstellt ein verbindliches Angebot, das per Post, E-Mail oder Fax übermittelt wird. ANYPARTS ist für 30 Tage an dieses Angebot gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn das Angebot innerhalb dieser Frist angenommen wird.

(3) Preisberechnungen über unser Online-Kontaktformular sind unverbindliche Kostenvoranschläge und gelten nicht als verbindliche Angebote. Der endgültige Preis wird erst nach Einsendung der Vorlage und sorgfältiger Prüfung aller für die Rekonstruktion notwendigen Parameter festgelegt.

(4) Für Entwicklungsaufträge (bsp. Konstruktion, Digitalisierung) stellt der Auftraggeber alle notwendigen Informationen zu Verfügung und erhält im Anschluss nach Prüfung durch ANYPARTS ein Angebot über die Dienstleistung. An dieses Angebot ist ANYPARTS für 30 Tage gebunden.    

(5) ANYPARTS wird Aufträge ablehnen, die den Druck von Waffen und/oder deren Bestandteilen oder von Gegenständen betreffen, deren Herstellung und/oder Besitz illegal ist oder gegen die Rechte Dritter verstößt. Dies gilt auch für sonstige Aufträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Sollte ein Vertrag über solche Aufträge bereits geschlossen worden sein und ANYPARTS die Illegalität erst nach Vertragsschluss feststellen, kann ANYPARTS vom Vertrag zurücktreten. Ergänzend dazu gilt § 8 

§ 3 Lieferbedingungen / -zeiten

(1) Die Lieferzeiten können aus technischen Gründen im Voraus nicht verbindlich angegeben werden, da sie vom Umfang des Auftrags und den Kapazitäten von ANYPARTS abhängen. Daher sind die für jedes Angebot individuell berechneten Fristen unverbindlich. Bei Überschreitung der unverbindlich mitgeteilten Frist wird ANYPARTS den Auftraggeber frühzeitig benachrichtigen.

(2) Sollte der Auftraggeber den Druck zu einem bestimmten Termin benötigen, muss er dies bei der Beauftragung angeben. In diesem Fall kann eine verbindliche Frist vereinbart werden.

(3) Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich per Postversand. Eine Selbstabholung der Ware ist nicht möglich.

(4) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und Ereignissen wie z. B. Streiks, Aussperrungen oder behördlichen Anordnungen, selbst wenn sie bei ANYPARTS Lieferanten oder deren Unterlieferanten auftreten und die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, liegen nicht in der Verantwortung von ANYPARTS, selbst bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen. In solchen Fällen hat ANYPARTS das Recht, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Zeit zu verschieben.

(5) Falls die Behinderung länger als drei Monate andauert, kann der Auftraggeber nach angemessener Fristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich die Lieferzeit verlängert oder ANYPARTS von seiner Verpflichtung entbunden wird, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz. ANYPARTS kann sich auf diese Umstände nur berufen, wenn der Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt wird.

(6) Damit ANYPARTS seine Liefer- und Leistungsverpflichtungen erfüllen kann, muss der Auftraggeber seine Verpflichtungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllen.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gefertigten Erzeugnisse Eigentum von ANYPARTS.

(2) ANYPARTS behält sich bei Unternehmern das Eigentum an der Ware vor, bis alle laufenden Verpflichtungen aus Geschäftsbeziehungen vollständig beglichen sind.

§ 5 Zahlungsmodalitäten / Versand

(1) Alle von ANYPARTS angegebenen Preise beinhalten die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer, es sei denn, es liegt eine Umsatzsteuerbefreiung vor.

(2) Eine pauschale Preisliste für die Preise ist nicht möglich, da sie von verschiedenen Faktoren wie dem Umfang des Auftrags und den Kapazitäten von ANYPARTS abhängen. Daher werden die Preise individuell für jedes Angebot berechnet. Das Gleiche gilt für Zahlungskonditionen, Fälligkeiten und Sonderkonditionen.

(3) Die Bezahlung kann durch Vorkasse per Überweisung, PayPal oder Kreditkarte erfolgen. Bei Zahlung per Überweisung startet ANYPARTS mit der Bearbeitung des Auftrags erst nach Eingang der Zahlung, während bei Zahlung per PayPal oder Kreditkarte sofort mit der Bearbeitung begonnen wird.

(4) Die Ware wird standardmäßig per Postversand verschickt. Sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, behält sich ANYPARTS das Recht vor, die Art der Verpackung nach eigenem Ermessen auszuwählen.

(5) Für Sendungen mit einem Warenwert von bis zu 500,00 € ist eine Versicherung enthalten. Möchte der Auftraggeber eine höhere Versicherungssumme, muss er dies angeben. Die zusätzlichen Kosten für höhere Versicherungssummen belaufen sich auf 5,00 € bis zu einer Versicherungssumme von 2.500,00 € und auf 20,00 € bis zu einer Versicherungssumme von 25.000,00 €.

§ 6 Gewährleistung / Garantie

(1) ANYPARTS übernimmt die Haftung für Sachmängel gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Es ist jedoch zu beachten, dass Schadenersatzansprüche gemäß § 10 eingeschränkt sind.

(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Verbrauchern gilt ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Warenlieferung.

(3) Für Unternehmer wird die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate begrenzt.

(4) Im Falle eines Mangels an der gelieferten Ware leisten wir gegenüber Unternehmern zunächst nach eigenem Ermessen Gewähr durch entweder Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Ware (Ersatzlieferung).

(5) Bei ANYPARTS wird die Machbarkeit eines Druckauftrags geprüft. Falls die Machbarkeit nicht gegeben ist, wird dies dem Kunden mitgeteilt und es kommt kein Vertrag zustande. In Fällen, in denen der Druck zwar möglich ist, das Druckobjekt jedoch beispielsweise unterdurchschnittliche Stabilität aufweisen würde, informiert ANYPARTS den Kunden darüber. Wenn der Kunde den Druck dennoch wünscht, kann er aufgrund dieser Information, die ANYPARTS bereitgestellt hat, keine Gewährleistungsrechte geltend machen.

(6) Trotz größter Sorgfalt können Farbabweichungen auftreten, die vom Auftraggeber akzeptiert werden müssen, sofern sie nicht erheblich sind. Gleiches gilt für Maßdifferenzen, die durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien entstehen.

(7) ANYPARTS übernimmt auch keine Gewährleistung für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse wie Witterung, Licht oder Feuchtigkeit auftreten, es sei denn, es wurde eine entsprechende Zusicherung abgegeben.

(8) Wenn der Kunde die Löschung der an ANYPARTS übermittelten Druckdaten verlangt, erlöschen mit der Löschung dieser Daten auch die Gewährleistungsrechte des Kunden.

(9) Die Mängelansprüche des Auftraggebers sind für den betreffenden Mangel ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (insbesondere gemäß §§ 377, 381 HGB) nicht nachgekommen ist. Sie sind ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber, gleichwohl als Unternehmer gilt, offensichtliche Mängel nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Lieferung und nicht erkennbare Mängel nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Entdeckung schriftlich gegenüber ANYPARTS angezeigt hat, selbst wenn keine gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten bestehen.

§ 7 Widerrufsbelehrung / Rückgaberecht

(1) Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht kein Widerrufsrecht für die Angebotsbestätigung von CAD-Konstruktionen oder Fertigungsdienstleistungen, die der Auftraggeber an ANYPARTS übermittelt. Bei 3D-Druck, Scan- oder CAD-Konstruktionsaufträgen erfolgen die Leistungen immer aufgrund individueller Auswahl oder Bestimmung durch den Auftraggeber, wodurch ein Widerruf ausgeschlossen ist.

(2) Für Waren und Produkte, die in den Online-Shops von ANYPARTS erworben wurden, gilt das folgende Widerrufsrecht:

Innerhalb von vierzehn Tagen ab Erhalt der Ware können Sie ohne Angabe von Gründen von Ihrem Vertrag zurücktreten. Um von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch zu machen, müssen Sie uns über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, mittels einer eindeutigen Erklärung informieren. Dies kann beispielsweise durch einen per Post versandten Brief, Telefax oder eine E-Mail erfolgen.

(3) Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten, werden wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, innerhalb von vierzehn Tagen ab Erhalt der retournierten Ware zurückerstatten. Die Erstattung erfolgt auf dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion verwendet haben.

(4) Die Rückversandkosten sind insofern nicht anders vereinbart vom Auftraggeber selbst zu tragen.

§ 8 Haftung

(1) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind  ausgeschlossen, außer in Fällen, in denen Schäden am Leben, Körper oder der Gesundheit entstehen oder wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Ebenfalls ausgenommen sind Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung seitens ANYPARTS, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung für den Vertrag von grundlegender Bedeutung ist.

(2) Für Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten haftet ANYPARTS lediglich für den typischen und vorhersehbaren Schaden, der durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurde. Ausgenommen hiervon sind jedoch Schadensersatzansprüche des Auftraggebers im Falle von Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die von ANYPARTS gelieferten Produkte und Ersatzteile sind Prototypen und nur für den Einsatz in Testumgebungen vorgesehen. Die gelieferten Produkte sind nicht für den Einsatz im Bereich der Straßenverkehrsordnung (StVO) geeignet. Die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr erfolgt auf eigene Verantwortung des Betreibers.

(4) Die in Absatz (1) und (2) genannten Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung, wenn ANYPARTS den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Gleiches gilt, wenn zwischen ANYPARTS und dem Auftraggeber eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen wurde. Die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

(5) Der Kunde versichert mit der Auftragserteilung, dass die bestellten Produkte nicht zur Herstellung, Modifikation oder Instandsetzung von Schusswaffen oder sonstigen waffenrechtlich relevanten Systemen im Sinne des deutschen Waffengesetzes (WaffG) oder vergleichbarer internationaler Vorschriften bestimmt sind.
Eine Verwendung unserer Produkte zu solchen Zwecken ist ausdrücklich untersagt. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Schäden oder rechtliche Folgen, die aus einer missbräuchlichen, gesetzeswidrigen oder zweckwidrigen Nutzung unserer Produkte resultieren.

Bei Verstoß gegen diese Bestimmung behalten wir uns vor, die Geschäftsbeziehung mit sofortiger Wirkung zu beenden und rechtliche Schritte einzuleiten.

§ 9 Datenschutz / Datensicherheit

(1) ANYPARTS verwendet die persönlichen Daten des Auftraggebers nur für den Kaufvorgang gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Dies beinhaltet die Speicherung der für die Vertragsabwicklung notwendigen Informationen. Auf Anfrage stellt ANYPARTS dem Auftraggeber die gespeicherten Daten zur Verfügung. Weitere Details sind in der Datenschutzerklärung von ANYPARTS zu finden.

(2) ANYPARTS veröffentlicht Referenzen zur Bewerbung seiner Dienstleistungen ausschließlich nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Auftraggeber auf Anfrage. Diese Genehmigung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

(3) ANYPARTS betont ausdrücklich, dass der Versand sensibler Daten per E-Mail und/oder Fax unsicher ist und auf eigene Gefahr des Auftraggebers erfolgt. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, für eine sichere Übermittlung zu sorgen.

§ 10 Urheberrecht / Schutzrechte

(1) Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm für die Rekonstruktion bzw. Fertigung übermittelten Daten und Erzeugnisse frei von Rechten Dritter sind. Ebenso erklärt der Auftraggeber, dass durch den 3D-Druck und die Digitalisierung durch ANYPARTS keine Rechte Dritter (wie Urheberrechte, Patentrechte, Designschutzrechte oder Wettbewerbsrechte) verletzt werden oder eine entsprechende Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegt. Zudem versichert der Auftraggeber, dass keine gesetzlichen Verbote missachtet werden.

(2) Der Auftraggeber stellt ANYPARTS von allen berechtigten Forderungen und Ansprüchen frei, die aufgrund von Rechtsverletzungen Dritter geltend gemacht werden. Dies schließt angemessene Kosten für die Rechtsverteidigung ein. ANYPARTS hat gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Vorschuss in Höhe der geschätzten Kosten.

(3) Der Auftraggeber muss ANYPARTS umgehend schriftlich benachrichtigen, wenn gegen ihn Ansprüche wegen der Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit den von ANYPARTS hergestellten Erzeugnissen geltend gemacht werden.

(4) Der Auftraggeber gewährt ANYPARTS die erforderlichen Nutzungsrechte für die Ausführung des Auftrags, einschließlich des Rechts zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung zu Marketingzwecken auf der Internetseite. Die Urheberrechte für das erstellte CAD-Datenmodell des beauftragten Fertigungsteils liegen bei ANYPARTS.

(5) Auf Anfrage des Auftraggebers kann eine Lizenz für die eingeschränkte Nutzung des CAD-Modells bei ANYPARTS angefordert werden. Jegliche Änderungen bedürfen einer vorherigen Absprache mit ANYPARTS, sowie einer schriftlichen Vereinbarung.

§ 11 Kündigung

(1) Wenn der Auftraggeber sein Kündigungsrecht gemäß § 649 Satz 1 BGB ausübt, kann ANYPARTS eine pauschale Vergütung in Höhe von 12% der vereinbarten Vergütung verlangen, sofern die Ausführung noch nicht begonnen hat. Falls die Ausführung bereits begonnen hat, sind 75% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Der Auftraggeber hat jedoch das Recht, nachzuweisen, dass ANYPARTS größere Einsparungen erzielt hat.

§ 12 Materialwahl

(1) Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die branchenüblichen Standards bezüglich Qualität und Beschaffenheit entsprechend den Toleranzen des Rohstoffherstellers oder -lieferanten. Materialdatenblätter können vom Auftragnehmer angefordert werden und stehen jederzeit zur Verfügung. ANYPARTS übernimmt keine Gewährleistung hinsichtlich der Eignung des vom Auftragnehmer gewählten Materials für die jeweilige Anwendung. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, vorab ein kostenpflichtiges Muster anfertigen zu lassen und die Materialgüte sowie die Stabilität für seinen spezifischen Anwendungsfall zu überprüfen.

§ 13 Verhaltenskodex

gemäß Art. 246c Nr. 5 EGBGB teilt ANYPARTS mit, dass das Unternehmen keinen bestimmten Verhaltenskodex befolgt.

§ 14 Streitbeilegungsplattform

Die Europäische Union bietet eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten an, die unter dem folgenden Link erreichbar ist: http://ec.europa.eu/consumers/odr.

Die E-Mail-Adresse von ANYPARTS lautet: info@any-part.de

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Die Verträge zwischen ANYPARTS und dem Auftraggeber unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Regelungen zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt als Verbraucher hat, bleiben hiervon unberührt.

(2) Bei Auftraggebern, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und ANYPARTS der Sitz von ANYPARTS.

(3) Selbst wenn einzelne Bestimmungen rechtlich unwirksam sind, bleibt der Vertrag in seinen übrigen Teilen verbindlich. Soweit möglich, treten anstelle der unwirksamen Bestimmungen die gesetzlichen Vorschriften. Wenn dies jedoch für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der gesamte Vertrag unwirksam.